Die SPD-Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter und Alfred Winkler mit Urteilspruch unzufrieden
Landespolitik
„Deutsche Landwirte sind durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes klar benachteiligt“, äußern Rita Schwarzelühr-Sutter und Alfred Winkler ihr Unverständnis über den Urteilsspruch. „Schweizer Landwirte können aufgrund vom zollfreien Verkauf in der Schweiz höhere Pachtpreise zahlen. Ihre deutschen Kollegen können die Preise nicht zahlen. Hier sehen wir eine klare Wettbewerbsverzerrung“, so die beiden Abgeordneten.
Schweizer Landwirte können höhere Preise zahlen. Das gefährdet die Existenz von vielen heimischen Bauern. „Die deutschen Bauern finden in der Grenzregion immer weniger Land, auf dem sie anbauen können. Sie werden aus dem Wettbewerb gedrängt und können sich nicht wehren“, stellt die Bundestagsabgeordnete fest.
Rita Schwarzelühr-Sutter will sich für die Landwirte in der Grenzregion einsetzen: „Ich werde das Thema im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Tagesordnung bringen. Zur Unterstützung der deutschen Landwirte, die von der aktuellen Situation negativ betroffen sind, ist es unerlässlich, rechtlich einwandfreie Lösungen zu finden. Gegebenenfalls muss man auch den Staatsvertrag überprüfen.“
„Wir werden gemeinsam mit unseren Fraktionen Alternativen prüfen, inwiefern seitens der EU, des Bundes beziehungsweise des Landes Regelungen gefunden werden können, um den Landwirten Unterstützung zu gewähren“, versichern Rita Schwarzelühr-Sutter und Alfred Winkler ihr Vorhaben.
Hintergrund:
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verstößt das Pachten von deutschem Land durch Schweizer Landwirte nicht gegen EU-Recht und Regeln des Wettbewerbs. Das Amtsgericht Waldshut hatte den EuGH angerufen und um Vorabklä-rung der Rechtslage gebeten, um einen konkreten Fall entscheiden zu können.
Laut Staatsvertrag aus dem Jahr 1958 sind der Landkauf und das Pachten nur in einem Zehn-Kilometer-Streifen entlang der Grenze erlaubt.