Europäische Kommission greift zentrale Forderungen des Simon-Berichts
zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen auf
Europa
Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat im Rahmen der heutigen Anhörung im
Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments angekündigt,
dass die Europäische Kommission in den neuen EU-Beihilfevorschriften für
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zentrale
Forderungen des Simon-Berichts, der letzte Woche mit großer Mehrheit im Plenum
angenommen wurde, berücksichtigen und die derzeitigen Entwürfe dementsprechend
anpassen wird. "Kommissar Almunia hat unsere klare Botschaft verstanden. Er wird den
Forderungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen und die
Beihilfevorschriften an wichtigen Stellen nachbessern. Das ist ein wichtiger
Etappenerfolg für die Erbringer und Auftraggeber öffentlicher Dienstleistungen, da so
durch wirklich passgenaue und verhältnismäßige Regeln nicht nur der
Verwaltungsaufwand unserer Städte und Gemeinden reduziert sondern die
Inanspruchnahme staatlicher Ausgleichszahlungen erleichtert wird", unterstreicht der
baden-württembergische Europaabgeordnete Peter SIMON.
Zu den Forderungen des Simon-Berichts, die die Kommission nunmehr zugesagt hat
aufzugreifen, zählen u. a. die Erhöhung des allgemeinen Schwellenwerts zur Befreiung
von der Notifizierungspflicht, also die Pflicht, eine zu erhaltende Beihilfe, bei der
Kommission vorab in einem komplizierten Verfahren anzumelden und genehmigen zu
lassen sowie eine spezielle Ausnahmevorschrift (De Minimis-Regelung) für rein lokal
relevante Dienstleistungen. Zudem will die Europäische Kommission in den neuen
Vorschriften jetzt auch entsprechend der Forderung des Simon-Berichts der
Besonderheit sozialer Dienstleistungen wie z. B. Krankenhäuser oder Pflegeheime noch
stärker Rechnung zu tragen, indem sie beispielsweise noch mehr Bereiche der sozialen
Dienstleistungen von der Meldepflicht befreit. "Die Zugeständnisse von Kommissar
Almunia sind gar nicht hoch genug zu werten. Es hat sich ganz im Sinne der Erbringer
und Auftraggeber öffentlicher Dienstleitungen ausgezahlt, dass wir bei der Abstimmung
über meinen Bericht im Plenum des Europäischen Parlaments vergangene Woche
parteiübergreifend an einem Strang gezogen und ein deutliches Signal der
Geschlossenheit bei diesem Thema an die Europäische Kommission gesendet haben"
so Peter SIMON abschließend.
Die neuen EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen
Interesse werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres von der Europäischen
Kommission vorgelegt und sollen Ende Januar 2012 in Kraft treten.