Europäisches Parlament folgt mit großer Mehrheit Peter Simons
Vorschlägen zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche
Dienstleistungen
Europa
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg die
Vorschläge des baden-württembergischen SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON zur
Reform der EU-Beihilfevorschriften im Bereich der Daseinsvorsorge für sogenannte
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) angenommen.
Zentraler Inhalt der Vorschläge ist es, die Erbringer und die überwiegend kommunalen
Auftraggeber öffentlicher Dienstleistungen wie z.B. Bildungs- und Kultureinrichtungen,
Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung oder auch Krankenhäuser und Pflegeheime durch klare
und anwenderorientierte Vorschriften bürokratisch zu entlasten und die Inanspruchnahme
von staatlichen Ausgleichszahlungen zu erleichtern. "Mit diesem Votum senden wir eine
klare Botschaft an die Europäische Kommission: Die Beihilferegeln müssen zukünftig
effektiver, einfacher und verhältnismäßig sein, die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten
wahren und die besondere Funktion öffentlicher Dienstleistungen berücksichtigen. Nur dann
bringen die neuen Regeln mehr Rechtssicherheit und führen zu einer
Verwaltungsvereinfachung", betont der für das Europäische Parlament federführend
Verantwortliche Peter SIMON.
Die Forderungen von Peter SIMON gehen deshalb in mehreren Punkten über die derzeit
vorliegenden Entwürfe der Europäischen Kommission für eine Neuregelung hinaus, die
voraussichtlich Ende Januar 2012 in Kraft treten. "Rein lokal relevante Leistungen der
Daseinsvorsorge, die aufgrund ihres örtlichen Charakters keinen Bezug zum europäischen
Binnenmarkt haben, sollten folglich auch nicht der europäischen Beihilfenkontrolle
unterworfen sein. Dies würde unseren Städten und Gemeinden viel unnötige Arbeit
ersparen", so Peter SIMON. Außerdem plädiert er bei der Überarbeitung der
Beihilfevorschriften dafür, den besonderen Charakter sozialer Dienstleistungen wie z.B. der
Krankenhäuser und Pflegeheime stärker zu berücksichtigen, etwa durch eine speziell auf
ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelung und eine eigene Ausnahmevorschrift für
Ausgleichszahlungen (De Minimis-Regelung). Des weiteren spricht er sich gegen den
Vorschlag der Europäischen Kommission aus, den allgemeinen Schwellenwert zur Befreiung
von der Pflicht, eine staatliche Beihilfe vorab bei der Kommission anzumelden und
genehmigen zu lassen (Notifizierungspflicht), von 30 auf 15 Millionen Euro zu halbieren.
"Eine Verringerung des Schwellenwertes wäre völlig kontraproduktiv. Anstatt den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren, würde er sogar noch gesteigert.", betont Peter SIMON.
Stattdessen fordert er einen höheren Schwellenwert. Hierdurch könnte ein wesentlicher
Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, da so beispielsweise eine größere Anzahl
von Leistungen der Daseinsvorsorge von der Meldepflicht ausgenommen würden.
"Um ihrem Anspruch nach einfachen, klaren und passgenauen neuen Beihilfevorschriften
gerecht zu werden, muss die Kommission ihre derzeitigen Entwürfe an mehreren Stellen
noch nachbessern", so Peter SIMON "Um darüber hinaus aber auch langfristig
Rechtssicherheit für alle Akteure zu bieten, sollte sie endlich den seit Jahren von uns
Sozialdemokraten im Europäischen Parlament geforderten rechtlichen Rahmen für die
Daseinsvorsorge vorlegen. Die Zeit hierfür ist überreif."
Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +33 3881 75558