Evelyne Gebhardt und Peter Simon
Klarer Erfolg für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament: Soziale Kriterien und Umweltstandards werden zukünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gesetzlich verankert und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge bleibt erhalten. So können Kommunen etwa die Einhaltung von Tarifverträgen oder die Verwendung fair gehandelter Rohstoffe einfordern. "Ein effizienteres und soziales öffentliches Auftragswesen leistet einen wesentlichen Beitrag zu besseren Löhnen, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zu mehr Chancengerechtigkeit für kleine und mittlere Unternehmen", begrüßt die Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Evelyne GEBHARDT, die am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich angenommenen Richtlinien zur öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe.
Im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission wurde auf Druck der Sozialdemokraten der
besonderen Rolle der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge stärker Rechnung getragen. „Die
Bürgerinnen und Bürger haben Anrecht auf hochwertige öffentliche Dienstleistungen - von
Bildungseinrichtungen über Krankenhäuser bis hin zur Müllabfuhr. Den Kommunen dürfen durch EURegelungen
nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, die sie in ihren Gestaltungsspielräumen
einschränken“, stellt Peter SIMON, Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss, klar. „Deshalb
war es wichtig, dass zum Beispiel Kommunalkredite, Rechtsdienstleistungen und der Zivil- und
Katastrophenschutz von der Vergaberichtlinie ausgenommen werden.“
"Wir wollen ein Vergabewesen, das den Menschen in Europa dient. Die öffentliche Auftragsvergabe
darf deshalb nicht allein von den Kosten bestimmt sein", kommentiert die SPD-Binnenmarkt- und
Verbraucherschutzexpertin Evelyne GEBHARDT die künftige Regelung. "Nicht der billigste, sondern
der unter Berücksichtigung aller Kriterien günstigste Anbieter bekommt den Zuschlag." Die
Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Kriterien auch für sämtliche Unterauftragnehmer
verbindlich sind. Auch bei der Konzessionsvergabe haben sich die Sozialdemokraten durchgesetzt.
Die öffentliche Wasserversorgung wurde vollständig aus der aktuellen Gesetzgebung
herausgenommen. "Die bewährten Strukturen kommunaler Wasserversorgung können in öffentlicher
Hand bleiben“, unterstreichen Evelyne GEBHARDT und Peter SIMON,„ein hohes Maß an Qualität
und Bezahlbarkeit ist damit gesichert.“
Hintergrund: Die EU-Kommission machte im Dezember 2011 drei Richtlinienvorschläge, mit den
Zielen einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel für Aufträge und Konzessionen. Der erste
Vorschlag ist die Revision der Richtlinie zur generellen Vergabe öffentlicher Aufträge, der zweite die
Revision der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen
Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Eine dritte, neue Richtlinie soll die Vergabe von
Konzessionen regeln.