Wieder ist es die SPD, die das Regierungshandeln vorantreibt. Jetzt hat die Bundesregierung schärfere Regeln für Managergehälter beschlossen. Es geht dabei vor allem um die Orientierung an langfristigen Unternehmensentwicklungen.
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In Zukunft soll die Entscheidung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern vom gesamten Aufsichtsrat - und nicht wie bisher lediglich von einem Ausschuss - getroffen werden. Auch müssen die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstandes und zu der branchen- oder landesüblichen Vergütung stehen. Verschlechtert sich die Lage des Unternehmens, so soll der Aufsichtsrat die Vergütungen von Vorstandsmitgliedern leichter herabsetzen können.
Eine der Ursachen für die Finanzkrise war kurzfristiges Renditedenken. Daher sollen Vergütungsoptionen wie Boni oder Aktienoptionen in Zukunft Verhaltensanreize zur langfristigen Unternehmensentwicklung setzen. Für Aktienoptionen gilt etwa, dass diese frühestens nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden können. Verschärft wird auch die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollen ehemalige Vorstandsmitglieder künftig drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen keinem Prüfungsausschuss angehören dürfen. Der Entwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Dort wird die gemeinsame Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zu den Managergehältern einzelne strittige Punkte noch beraten. So blockiert die Union derzeit noch in der Frage zur Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit überhöhter Managementvergütungen. Die SPD besteht auch hier auf striktere Regeln.