Klettgau und Grafenhausen werden 2014 ins Förderprogramm aufgenommen

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Grün-rote Landesregierung bezuschusst kommunale Straßenbauprojekte

Das Land unterstützt die Kommunen beim Ausbau der kommunalen Straßen-verkehrsinfrastruktur: In 2014 gibt es Neubewilligungen mit einem Gesamt-zuwendungsvolumen von über 40 Millionen Euro. Von den Programmaufnahmen 2014 profitiert auch der Landkreis Waldshut. „Gefördert wird in der Gemeinde Klettgau der Bahnübergang und die Ortsdurchfahrt L103 in Grafenhausen" so Abgeordneter Gürakar „mit einer Zuwendung von voraussichtlich insgesamt 863.000 Euro".

 

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglich-keiten nach dem Landesgemeindeverkehrsinfrastrukturgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Pro Jahr stehen bis zum Auslaufen des Programms in 2019 für den kommunalen Straßenbau ca. 66 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der vielen noch zu Zeiten der Vorgänger-Landesregierung erteilten Bewilligungen, stehen Mittel nur noch in sehr begrenztem Umfang für Neu-bewilligungen zu Verfügung. Zudem mussten die Förderregelungen zum 1.1.14 geändert werden.

Umso erfreulicher sei, so Abgeordneter Hidir Gürakar (SPD), dass Zuschüsse für die Projekte die Programmaufnahme ermöglicht wurde und somit eine Förderung in einem der nächsten Jahre in Aussicht gestellt werden kann Das Land unterstütze damit die Kommune bei ihrer Baumaßnahme.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Bahnübergangsbeseitigungs-maßnahmen und Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren und die Anlage von Gehwegen in Ortsdurch-fahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50%. Bei Bahnübergangs-beseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein 75%-iger Zuschuss gewährt werden.

Fördermittel gibt es aus dem LGVFG auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Hintergrund: In Folge der Förderalismusreform wird die LGVFG-Förderung im Jahr 2019 auslaufen. Der Bund stellt Baden-Württemberg bis dahin 165 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Hiervon stehen 66 Mio. Euro als Fördermittel für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung, 15 Mio. Euro für Radverkehrsinfrastruktur und 84 Mio. Euro für den Ausbau des ÖPNV. Nach Abzug der bereits durch Bewilligungen gebundenen Mittel bleiben allerdings nur ca. 140 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bis 2019 übrig, die für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Das Land musste deshalb in den Jahren 2012 und 2013 einen Bewilligungsstopp

einlegen. Außerdem wurden die Förderregelungen entsprechend Forderungen des Rech-nungshofs verändert und der Fördersatz generell auf 50% festgesetzt. 2014 können nun wieder Bewilligungen erteilt werden. Zur Bewilligung stehen Projekte an, bei denen ein Baubeginn in 2014 erwartet wird. Bewilligungsbehörden sind die Regierungspräsidien.

 
 

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