Bericht zur Reform der EU-Beihilfevorschriften
für öffentliche Dienstleistungen vorgestellt
Europa
Der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON hat am
Montagabend im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments erstmals seinen
Vorschlag zur Reform der EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) vorgestellt. Darin fordert der Sozialdemokrat, der im
Europäischen Parlament federführend für das Thema zuständig ist, einen horizontalen
rechtlichen Rahmen und passgenaue Regeln, um Dienstleistungserbringern und
Behörden vor allem auf kommunaler Ebene ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu
bieten und gleichzeitig deren Verwaltungsaufwand zu verringern: "Die Konsultationen in
den 27 Mitgliedstaaten haben deutlich gemacht, dass im Umgang mit den bestehenden
Vorschriften noch viel Unklarheit besteht und die derzeit geltenden Regeln der Vielfalt
der Dienstleistungen ungenügend Rechnung tragen. Beides führt zu einem enormen
Verwaltungsaufwand, der auf Kosten der Qualität der Dienstleistungen gehen kann. Hier
muss nachgebessert werden", betonte Peter SIMON.
Die DAWI-Beihilfevorschriften beinhalten die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen,
damit staatliche Ausgleichszahlungen an die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen, wie
beispielsweise im Bereich der Alten- und Kinderbetreuung, im Einklang mit EU-Recht
stehen. Allerdings führen die bestehenden Unklarheiten dazu, dass die Anwendung der
Vorschriften immer wieder Einzelfallurteilen und juristischen Interpretationen unterliegt.
"Ohne einen klaren rechtlichen Rahmen ist Rechtsunsicherheit auch in Zukunft wieder
vorprogrammiert", begründete Peter SIMON seine Forderung. "Bei einem solchen
Rechtsrahmen geht es aber keineswegs darum, sich in die konkrete Bereitstellung der
DAWI in den einzelnen Mitgliedstaaten einzumischen. Die muss auch in Zukunft allein
den Mitgliedstaaten obliegen und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleiben!" Der
Lissabon-Vertrag bietet mit Artikel 14 erstmals eine rechtliche Grundlage für die
Bestimmung der Grundsätze und Bedingungen für öffentliche Dienstleitungen. "Diese
sollte endlich genutzt werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Akteure der
Daseinsvorsorge zu schaffen", so Peter SIMON weiter. Unterstützung für seinen
Vorschlag erhält SIMON vom Ausschuss der Regionen und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Zudem forderte Peter SIMON bei der Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften
besonderen Fokus auf die Verhältnismäßigkeit der Regelungen zu legen: "Es darf nicht
sein, dass beispielsweise eine Dienstleistung mit rein lokalem Wirkungsgrad genauso
behandelt wird w i e eine Dienstleistung mit wirklichen Auswirkungen auf den
europäischen Binnenmarkt. Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand muss ihrer
Marktrelevanz angepasst werden, damit lokale Behörden und sonstige Akteure nicht im
europäischen Bürokratiesumpf versinken." Neben einer generellen Anhebung der
Schwellenwerte plädierte Peter SIMON daher für spezielle Ausnahmeregeln (de
minimis) für DAWI mit lokal begrenztem Tätigkeitsbereich sowie für soziale
Dienstleistungen.
Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +33 3 881 77558
