Eckpunkte zu neuer Kommunalverfassung verbessern Bürgerbeteiligung
MdL Hidir Gürakar (SPD): „Die Landesregierung stärkt die Macht der Bürger"
Die von der Landesregierung verabschiedeten Eckpunkte zur Änderung der Kommunal-verfassung werden nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Hidir Gürakar die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene deutlich verbessern. „Grün-Rot wagt mehr direkte Demokratie", sagte Hidir Gürakar (SPD). Baden-Württemberg mache im Bundesländervergleich einen überfälligen Schritt nach vorne und stärke die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front.
Künftig werden Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen, das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mitbeantragen. Entsprechend werden sie auch antragsberechtigt bei Bürgeranträgen, die dann Einwohneranträge heißen. „Die lebendige Demokratie auf kommunaler Ebene wird durch die Verankerung von Fraktions-rechten und die Stärkung der Minderheitenrechte in kommunalen Gremien gestärkt", hob Gürakar (SPD) weiter hervor. Die Eckpunkte sehen dazu vor, dass Fraktionen und ein Sechstel statt bisher ein Viertel der Gemeinderäte Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister stellen können. „Für die kommunalpolitische Öffentlichkeitsarbeit ist es ein Durchbruch, dass die Fraktionen nun ein Äußerungsrecht im Amtsblatt erhalten", so der Landtagsabgeordnete.
Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Jugendliche erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt. „Wir geben der Jugend vor Ort eine Stimme und sorgen so für mehr Generationengerechtigkeit", sagte Gürakar. Darüber hinaus haben kommunale Mandats-träger künftig einen Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten.