Alexander Wunderle
Unser Mitglied Alexander Wunderle stellt für Sie freundlicherweise die aktuellen Zahlen zur Flüchtlingssituation zusammen.
Aufgrund des Anstiegs von Krisen und (Bürger-)Kriegen, ersuchen immer mehr Menschen, aus den betroffenen Regionen, Schutz, in Form von Asyl, in europäischen Ländern. Darauf basierend, vermutet Innenminister de Maizière, laut eigener Aussage vom 20.06.2014, für das jetzige Jahr mit einer wahrscheinlichen Aufnahme von etwa 200.000 Asylbewerbern.
Diesbezüglich errechnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass, im Zeitraum Januar bis Juli 2014, 97.093 Erstantragsteller und 13.129 Folgeantragsteller registriert worden sind. Dies bedeutet für Baden-Württemberg eine Zuteilung – gemäß des Königsteiner Schlüssels – von 26.000 Erstantragsteller, sowie eine noch unbekannte Anzahl von Nachfolgeantragstellern.
Von diesen 26.000 Erstantragsstellern werden 1,6%, dies entspricht 416 Personen, dem Landkreis Waldshut zugewiesen. Des Weiteren sind hierzu jene, noch unbekannte Anzahl von Folgeantragsteller zu zurechnen; jene Personen, welche bereits in der Vergangenheit einen abgelehnten Asylantrag gestellt haben und einen neuen beantragen.
Erstantragsteller werden maximal 24 Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht – dem Flüchtlingsaufnahmegesetz folgend, welches seit 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Anschließend werden die Erstantragsteller einer Anschlussunterbringung, in den kreisangehörigen Gemeinden, zugewiesen. Dies gilt für Personen mit angenommen oder abgelehnten Antrag, die sich jedoch noch keine 24 Monate in der Gemeinschaftsunterkunft aufhalten.
Personen, die einen Aufenthaltstitel erhalten haben, und somit i.d.R. dem Leistungssystem des SGB II unterliegen, haben das Recht, eine Unterkunft auf dem privaten Wohnungsmarkt zu erwerben – sollte dies mit keiner allzu großen Verzögerung nach Erhalten des ausländerrechtlichen Titels erfolgen.
Zusammenfassend ist mit höheren Zuweisungszahlen, im Vergleich zum Vorjahr, zu rechnen, d.h. die Anschlussunterbringungen müssen mehr Personen beherbergen (können). Dies bedeutet aber auch, dass immer mehr Gemeinden Gemeinschaftsunterkünfte aufweisen müssen, wie sie etwa in Bonndorf, Rickenbach, St. Blasien, Albbruck und Waldshut, sowie bald in Laufenburg, Dogern und Tiengen. Diese Standorte sind somit, derzeitig zumindest, von der Anschlussunterbringung befreit.
Bisher wurden in diesem Jahr 53 Personen zur Anschlussunterbringung zugeteilt; für die Stadt Bad Säckingen sind dies bisher lediglich 7 Personen.
Am 07. November 2014, 19:30 Uhr kommt Rita Haller-Haid, MdL und referiert über die landes- und europapolitischen Aspekte zur Flüchtlingspolitik.