Der Landtagsabgeordnete Alfred Winkler (SPD) fordert klare Aussagen über die Haltung des Ministerpräsidenten zur zahlenmäßigen Begrenzung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über Süddeutschland.
In seinem Antrag hinterfragt der SPD-Abgeordnete u.a. die Haltung der Landesregierung zu der so genannten „Stuttgarter Erklärung“, in der die politisch Verantwortlichen aus unserer Region ihre Forderungen zur Fluglärmbelastung aufgelistet haben.
„Wenn Mappus sich, wie bei seinem Besuch im Landkreis vor Mitgliedern des Kreistages am 22. Juli, nun nicht mehr auf eine Begrenzung der Anflüge festlegt, sondern eine solche Begrenzung offen lässt, so ist das für mich ein alarmierendes Zeichen, das nichts Gutes verspricht“, so Winkler.
Der SPD-Abgeordnete erwarte von der CDU/FDP-Landesregierung, dass sie z.B. dem Ansinnen des Flughafens Zürich, wie ein deutscher Flughafen behandelt zu werden, klar und unmissverständlich widerspricht.
Winkler: „Die Glaubwürdigkeit von Mappus steht auf dem Spiel, wenn er als Ministerpräsident eine andere Haltung an den Tag legt, als die, die er als Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion noch vor Jahren den betroffenen Menschen vor Ort verkündet hat“.
Winkler hoffe auf rasche und klärende Antworten von Seiten der Landesregierung auf seinen Antrag und auf die Fragen, die uns alle bewegen.
Veröffentlicht von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de am 29.08.2010
SPD Landtagsabgeordneter Alfred Winkler hat im Baden-Württembergischen Landtag am 19.08.2010 den folgenden Antrag eingebracht, der im Originalwortlaut wiedergegeben wird:
Äußerungen des Ministerpräsidenten zum Fluglärm in Südbaden
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten,
1.
wie sie die Verordnung der Bundesregierung von 2003, die Anflüge auf den Flughafen Zürich an den Tagesrandzeiten (besonders auch an den Wochenenden) über deutschem Gebiet sehr stark einschränkt und somit die Bevölkerung in Südbaden vor Fluglärm schützt, bewertet;
2.
welche Rolle für die Landesregierung bei den Gesprächen mit der Schweiz die Tatsache spielt, dass der Naturpark Südschwarzwald mit Kur- und Reha-Einrichtungen vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 24.1.2003) als besonders sensibles Gebiet bezeichnet wurde, von dessen Arbeitsplätzen im Tourismus und Fremdenverkehr die Region abhängig ist;
Veröffentlicht von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de am 29.08.2010
SPD-Kreisverband Waldshut erwartet klare Aussage der Kanzlerin bei ihrem Besuch in Rheinfelden zu den neuen Atomkraftwerken an der deutsch-schweizerischen Grenze und zum Atomendlager am Hochrhein.
„Wir wollen die Energiewende jetzt und auch keine neuen AKWs an der deutsch-schweizerischen Grenze“, fordert die SPD-Kreisvorsitzende Rita Schwarzelühr-Sutter.
Der Besuch des neuen Wasserkraftwerk in Rheinfelden werde nach Ansicht von Rita Schwarzelühr-Sutter zu einem energiepolitischen Feigenblatt von Angela Merkel, wenn Laufzeiten in Deutschland verlängert und neue Atomkraftwerke hier an die Grenze gebaut werden.
Die Nutzung von Atomkraft betreffe nicht nur das Land, in dem ein Atomkraftwerk steht oder gebaut werde, denn radioaktive Strahlung kenne keine Grenzen. Die Anliegen der betroffenen süddeutschen Bürger müssen entsprechend der Schweiz von der Kanzlerin kommuniziert werden.
Die Menschen am Hochrhein stünden heute schon einer extrem hohen Konzentration von Atomanlagen (drei Atomkraftwerke, zwei Zwischenlager und einem Atommüllofen) und einem entsprechenden Risiko gegenüber. Geplant werden zudem ein Atomendlager und drei neue Atomkraftwerke. „Das ist nicht akzeptabel“, so die SPD-Politikerin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Veröffentlicht von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de am 26.08.2010
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Ihre Äußerungen zu den Flugverkehrsbelastungen durch den Flughafen Zürich-Kloten vor den Kreistagsmitgliedern in Waldshut haben die SPD Fraktion irritiert. Fragen, die die Existenzgrundlage unserer Bevölkerung betreffen, wurden aufgeworfen und blieben unbeantwortet. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie alles daran setzen, dass die CDU geführte Landes- und Bundesregierung für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unserer Region gegenüber der Schweiz einsteht.
Manche Ihrer Äußerungen lassen uns befürchten, dass Kernanliegen der Bevölkerung unserer Region zur Disposition gestellt werden.
So können Sie sich eine Verhandlungsstrategie auf Grundlage der IHK Vorschläge vorstellen. Meinen Sie damit eine Paketlösung à la IHK?
Das SPD geführte Verkehrsministerium hat 2003 die 220. Durchführungsverordnung erlassen. Darin werden die Tagesrandzeiten besonders an den Wochenenden geschützt.
Dieser Punkt, Herr Ministerpräsident, ist nicht nur für die SPD, er ist für die ganze Region nicht verhandelbar. Wir alle hier am Hochrhein warten bis heute auf einen Vorschlag der Schweiz, der die deutsche Durchführungsverordnung (DVO) respektiert. Im Sachplan Infrastruktur für den Luftverkehr finden sich jedoch nur Varianten, die die DVO gar nicht oder nur teilweise berücksichtigen. Die einzige Variante mit Einbezug der DVO enthält als weitere zu verfolgende Option den “gekröpften Nordanflug“, der das gesamte Hochrheintal belärmt, sozusagen als Gegenmaßnahme. Daraus wird ersichtlich, wes Geistes Kind diese Vorschläge sind. Heute findet die Offenlage des Sachplans statt. Der Chef des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in Bern Peter Müller äußerte sich optimistisch, er sprach von“ wohlwollenden Signalen aus Berlin und einem ehrlichen Willen der deutschen Regierung eine Lösung zu finden. Dem stehe die starre Haltung der süddeutschen Landkreise entgegen.“ (NZZ 21.8.10)
Die Schweiz hat keinen Rechtanspruch auf Inanspruchnahme des deutschen Luftraums.
Wir sind nach wie vor bereit, Lasten des Flughafens mitzutragen, aber nicht die Hauptlast zu übernehmen. Heute schon gehen achtzig Prozent des Anflugs über deutsches Gebiet. Sie haben sich neulich sogar für eine Begrenzung der Anflüge auf 60.000 Anflüge pro Jahr stark gemacht. Die Region ist bereit, bis 80.000 Anflüge pro Jahr zu tragen. Sehen Sie diese 80.000 Anflüge pro Jahr als eine Verhandlungsposition, die es zu erreichen gilt, oder nur als Ausgangsposition für Verhandlungen, an denen die Interessen unserer Bevölkerung verhökert werden?
Wir haben ein Anrecht darauf mitzureden, wie viel Lasten wir mittragen. Wir sind die Betroffenen, und keinesfalls die Ursache des Problems. Die Schweiz will etwas von uns, nicht umgekehrt.
Warum macht die deutsche Politik sich nicht Schweizer Praktiken zu eigen? Die Schweiz als Eignerin zu 50 Prozent des Flughafens Basel Mulhouse hat mit Frankreich eine Kontingentierung vereinbart, nach der nur 10% der Anflüge von Süden über Schweizer Staatsgebiet erfolgen dürfen.
Bedenken Sie, Herr Ministerpräsident, dass der Naturpark Südschwarzwald mit zahlreichen Kur- und Rehabilitationseinrichtungen wirtschaftlich vom Tourismus und Fremdenverkehr lebt. Er wurde von dem Gericht (VGH Baden Württemberg) als besonders lärmsensibles Gebiet bezeichnet, in dem zu Recht aus Gründen der Lärmvorsorge an Tagesrandzeiten der Flugverkehr beschränkt werden konnte. Wir erwarten, dass diese Gründe zur Entlastung der Süddeutschen Region bei allen Verhandlungen und Gesprächen berücksichtigt werden.
Herr Ministerpräsident, Sie sind in der Pflicht.
Mit freundlichen Grüssen
Karin Rehbock-Zureich
Fraktionsvorsitzende der SPD Kreistagsfraktion Waldshut
Veröffentlicht von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de am 24.08.2010
Die SPD Landtagsabgeordneten Drexler, Winkler (WT), Stickelberger, Zeller und Haller haben am 20.07.2010 eine Stellungnahme der Landesregierung zum Thema Sicherheit im südbadischen Luftraum beantragt.
Begründung: "Nachdem es den SPD-Bundesverkehrsministern stets ein Anliegen war, die Überflüge über Südbaden in Grenzen und die Sicherheit hoch zu halten, läutet die CDU-geführte Bundesregierung nun ein neues Zeitalter ein. Deutsches Recht wird kampflos geopfert, die Zahl der Überflüge dem Schweizer „Goodwill“ und den dort definierten Notwendigkeiten übertragen. Das kann die Landesregierung so nicht akzeptieren und sie darf ggf. auch vor einer Verfassungsklage nicht zurückschrecken."
Mit Schreiben vom 5. August 2010 (Nr.7-3846 Zürich/125) nimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung:
SPD Antrag
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
1. was sie unternommen hat und jetzt unternimmt, um die vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Überlassung des süddeutschen Hoheitsgebietes an die privatrechtliche Schweizer Flugverkehrsüberwachungsgesellschaft Skyguide in dieser Form zu unterbinden;
Stellungnahme der Landesregierung
Der Landesregierung ist eine Ankündigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, deutsches Hoheitsgebiet zu überlassen, nicht bekannt. Das Schweizer Flugsicherungsunternehmen Skyguide nimmt die Aufgabe der Flugsicherung über süddeutschem Gebiet auf der Grundlage von Artikel 87d Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und § 31 b Abs. 6 in Verbindung mit § 73 Abs. 4 a) des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wahr.
SPD Frage
2. ob sie die Auffassung des Landgerichts Konstanz teilt, dass nach Artikel 87 d Abs.1 GG die „Luftverkehrsverwaltung, zu der auch die Luftverkehrskontrolle gehört, in bundeseigener Verwaltung zu führen“ ist (Urteil vom 27. Juli 2006, S. 56);
Stellungnahme der Landesregierung
Das Landgericht Konstanz zitiert in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 27. Ju-li 2006 Artikel 87 d Abs. 1 GG in der damals geltenden Fassung. Durch das am 1. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) erhielt Artikel 87 d Abs. 1 GG folgende Fassung: „Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Veröffentlicht von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de am 23.08.2010