Bundesverkehrsminister muss sein Haus auf den aktuellen Stand bringen

Standpunkte

Staatsvertrag zum Flughafen Zürich zwischen Deutschland und der Schweiz: Von der SPD-Bundestagsfraktion beantragte Selbstbehandlung im Verkehrsausschuss wurde heute endlich aufgerufen / Kleine Anfrage auf Initiative von Rita Schwarzelühr-Sutter wurde mit den alten Argumenten beantwortet

Knapp sieben Wochen nachdem eine von der SPD-Bundestagfraktion beantragte Selbstbefassung zur Lage der Verhandlungen über den Staatsvertrag zum Betrieb des Flughafens Zürich beantragt wurde, ist dieser Tagesordnungspunkt heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages endlich beraten worden.

Anscheinend sind nicht alle im Bundesverkehrsministerium auf dem neusten Stand. Trotz des gemeinsamen Gespräches am Montag mit Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer und der daraus folgenden Absichtserklärung, sich um Neuverhandlungen mit der Schweiz zu bemühen, klingen die Antworten der Bundesregierung altbekannt. So beantwortete der Staatssekretär Jan Mücke die Frage von Rita Schwarzelühr-Sutter, wie verlorenes Vertrauen auf Seiten der südbadischen Bevölkerung wieder hergestellt werden könne mit dem gewünschten Festhalten am bestehenden Staatsvertrag als einem "außerordentlich gelungenen Werk". Es sei, so Mücke weiter, kein besserer Kompromiss denkbar, da auch die derzeit gültige 220. Durchführungsverordnung (DVO) eine schlechtere Lösung darstelle. Gleichzeitig warf er den beteiligten Bürgerinitiativen einen "schlechten Stil" vor.

Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Waldshut: "Nach wie vor wird versucht, den für die Betroffenen mangelhaften und wässrigen Staatsvertrag als alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen. Ohne die Nachbesserung der bereits am Montag angesprochenen Punkte in Bezug auf Flughöhen, Flugrouten und Flugbewegungen kann diese Fassung des Staatsvertrages überhaupt keine Lösung sein."

Zum weiteren Zeitplan bei den Verhandlungen mit der Schweiz blieb der Bericht der Bundesregierung dagegen vage. Zwar gebe es die Bereitschaft seitens der Schweiz zu Nachverhandlungen, die durch ein völkerrechtlich verbindliches Zusatzprotokoll beschlossen werden könnten. Jedoch könnten derzeit keine konkreten Informationen oder ein verbindlicher Zeitplan genannt werden.

Ähnlich vage blieb der zuständige Ministerialdirektor aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gerold Reichle bei dem erneuten Hinweis von Rita Schwarzelühr-Sutter auf die fragwürdige Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD-Bundestagfraktion zum Thema, welche ebenfalls am Montag übermittelt wurde. So wurde die ICAO-Richtline 4444, die einen Mindestabstand von 2,5 Seemeilen zwischen verschiedenen Lufträumen vorschreibt und insbesondere bei der Durchführung des sogenannten "Gekröpften Nordanflugs" relevant ist, als nicht existent beurteilt.

"Obwohl selbst der Schweizer Nationalrat bereits 2007 die ICAO-Richtlinie 4444 für den ,Gekröpften Nordanflug' als maßgeblich betrachtet hat, war die Bundesregierung nicht in der Lage, zu dieser Frage im Ausschuss Stellung zu beziehen", so die Abgeordnete weiter.

 

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